AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung und § 1. Geltung

Meinen Lieferungen und Leistungen liegen nachstehende aufgeführte Bedingungen zugrunde. Gegenüber eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden haben sie Vorrang, auch wenn die Bedingungen des Kunden erst in späteren Erklärungen enthalten sein sollten. Abweichungen von meinen Bedingungen sind grundsätzlich nur dann wirksam, wenn sie von mir ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

1.1
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Bereich Fotografie, Grafik-Design und Corporate Design sind Bestandteil aller mit Josephine Bärbel Scharrer Photographie geschlossenen Verträge über Leistungen und Lieferungen in diesem Bereich. Abweichungen von diesen Bedingungen – insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Kunden – bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch Josephine Bärbel Scharrer. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

1.2
Mündliche Nebenabsprachen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
E-Mail gilt als Schriftform.

1.3
Widersprechen Regelungen in mit Bärbel Scharrer geschlossenen Verträgen einzelnen Regelungen dieser AGB, gehen die Regelungen des Vertrages vor. Die Geltung der AGB im Übrigen bleibt hiervon unberührt.

1.4
Für Folgegeschäfte mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in den Vertragsabschluss miteinbezogen werden. Bärbel Scharrer kann Änderungen an den AGB vornehmen. Widerspricht der Kunde nicht binnen 2 Wochen, fließen die Änderungen in laufende Verträge ein.

 

§ 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1
Alle gegenüber Josephine Bärbel Scharrer, Fotografie erteilten Aufträge sind Urheberverträge, die auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den zu schaffenden Werkleistungen gerichtet sind. Die Bestimmungen des Urheberrechts gelten auch dann, wenn die gemäß § 2 UrhG erforderliche Gestaltungshöhe nicht erreicht ist. Veröffentlichung von Fotografien und Gewerken im Internet in jedweder Form (Facebook, Instagram, andere social Mediaplattformen, WhatsApp, etc., sowie Websites jeglicher Art) ist nur mit schriftlicher Genehmigung von Bärbel Scharrer gestattet. Die Veröffentlichung ist im Honorar nur inbegriffen, wenn ausdrücklich genehmigt und ausgewiesen. Fotografie der Privatfotografie sind grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung freigegeben, wenn nicht gesondert und schriftlich und ausdrücklich vereinbart.

2.2
Die Fotografien, Composings, Entwürfe und Konzepte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Josephine B. Scharrer, weder im Original noch bei
der Reproduktion verändert werden. Eine Reproduktion ist nur mit schriftlich genehmigtem Bildnachweis zu veröffentlichen.

Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

Bei Verstoß gegen Satz 1 hat der Auftraggeber und Lizenznehmer an Josephine Bärbel Scharrer, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

2.3
Josephine B. Scharrer, überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart,  wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Josephine B. Scharrer, bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

2.4
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Josephine B. Scharrer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

2.5
Josephine B. Scharrer, hat das Recht im Web auf allen Plattformen, Websites, Social Media-Seiten usw. sowie auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber im Impressum oder direkt unter der Abbildung oder bei Bildnachweisen genannt zu werden, sofern die Veröffentlichung genehmigt wurde. Die Bildquelle ist verpflichtend, sofern nicht in einem indiviuduellen schriftlichem Vertrag darauf verzichtet wird. Von Josephine B. Scharrer fotografierte Motive sind nur wie im Honorar festgelegt und somit einmalig für einen definierten Verwendungszweck zum Einsatz für den Kunden zulässig. Weitere Verwendung oder Vervielfältigung bedarf der schriftlichen Zustimmung. Im besonderen für gewerblichen Einsatz.

Ferner ist Josephine B. Scharrer, dazu berechtigt, eine Nennung in Presseerklärungen, offiziellen Projektinformationen etc. einzufordern. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Josephine Bärbel Scharrer, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von Josephine B. Scharrer, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

Der Urhebervermerk für Fotografie, Fotos und/oder Grafische Abbildungen lautet:

www.mobile-fotografie-wuppertal.de @ Josephine B. Scharrer

Auf sozialen Plattformen wie von Josephine B. Scharrer auf der Rechnung und im Schriftverkehr angegeben, je nach Profil/Accountname.

 

§ 3. Vergütung

3.1

Die Zeit des Fotoshootings ist Grundlage meines Honorares nach meiner ANWESENHEIT bei Ihnen. Das heißt sämtliche Wartezeiten (z.B. Stillen, Wartezeiten wegen des Babies, Kleindinder – Kinder > ‚“Mitmachlaune“,

Wiedereinschlafzeiten des Babies /Kinder allgemein,  Auf- und Abbauzeit meines mobilen Fotostudios, sind Honorarstunden und werden gemäß dem Angebot berechnet. Übersteigen sie die  im Angebot inkludierte Zeit, wird die aufgewendete Zeit meiner Anwesenheit als Honoratstunden mit  88,- € pro Stunde berechnet. Abrechnungsmodus in Abschnitten von halben Stunden (44,- €)

3.2
Sämtliche Preise verstehen sich netto (zuzüglich 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer) sofern nicht auf dem Angebot oder Rechnung Umsatzsteuerbefreiung vermerkt ist.

Zusatzkosten und Sonderauslagen werden ohne Abzug berechnet. Als Sonderauslagen/Zusatzkosten gelten Porto-, Telefon-, Fax-, Kurier-, Datenträger-, Reisekosten, Fahrtkosten, Parkgebühren, Digitalisierungen, Ausdrucke, Kosten von Drittanbietern,(Bildagenturen und Bildrechte, sowie eigner wie Fremd-Lizenzen) und Ähnliches.

3.3
Sofern nicht anders vereinbart, ist je ein Drittel des Kostenvoranschlags nach Präsentation des ersten Entwurfs (bei gewerblichen Aufträgen), der Ausarbeitungsvorstellung und nach Abnahme unabhängig davon fällig, ob die im Rahmen des Auftrags erbrachte Leistung dem ursprünglichen Zweck zugeführt wird oder nicht. Sämtliche Fotoaufnnahmen, erstellten Konzepte, Layouts, CI/CD-Konzepte und alle bestellten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Bärbel Scharrer. Inclusive aller Urheberrechte.

Wenn in der Rechnung Druck/Vervielfältigung nicht als solche Position ausgewiesen ist, umfaßt die Leistung nur die Kreation. Der Auftraggeber/ Kunde hat keinen Anspruch auf Leistungen aus Druckereien und Produktionsfirmen, sofern nicht bestellt und Bestandteil des Vertrages.

3.4
Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

3.5
Vorschläge und Ideen des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden.

3.6
Bei der Berechnung von Stundensätzen werden angebrochene Stunden auf jeweils 1/2 Stunde (30 Minuten) aufgerundet und entsprechend dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD mit 69,- € bis max. 99,- € vergütet. Sonderabsprachen bedürfen der Schriftform.

3.7
Soweit Josephine B. Scharrer Grafikdesign, Fotografie oder sonstige kostenlose Dienste und Leistungen erbringt (Gefälligkeitsdienste), können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht. Dies gilt im Besonderen für Online-Galerien zum Wählen der Bildmotive/Nummern. Sie sind in den Paketen nicht enthalten und werden im Falle aus Kulanz entgegengebracht. Einen Anspruch der Kunden gibt es nicht sofern das Paket/Angebot nicht explizit eine Onlinegalerie zum Wählen vorsieht/anbietet.

 

§ 4. Fremdleistungen

4.1
Josephine B. Scharrer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Bärbel Scharrer hierzu eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.

4.2
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von Josephine B. Scharrer abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Josephine B. Scharrer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

 

§ 5. Eigentum, Rückgabepflicht

5.1
An Fotografie, Entwürfen, Layouts, Webseiten und Gesamtkonzepten die für den Auftraggeber/Kunden erarbeitet werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

Von Josephine B. Scharrer erarbeitete Corporate Identity- und Corporate-Design-Konzepte und Layouts dürfen nicht an Dritte, Agenturen, Grafikern oder sonstigen Dienstleistern zur Nachahmung und Weiterentwicklung weiter gereicht werden. Ebenso wie gelieferte Fotoaufnahmen nur für die definierte Nutzung des Auftraggebers zur Verfügung stehen und die Bildrechte nur wie schriftlich vereinbart weitergegeben werden, für die vereinbarte Dauer. Das Weitergeben oder mehrmalige Nutzen dieser Bildrechte oder drucken von weiteren Auflagen ohne schriftliche Genehmigung stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und zieht einer Urheberechtsklage nach sich.

5.2
Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe, Konzepte oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

 

§ 6. Herausgabe von Daten

6.1
Josephine B. Scharrer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien, Fotos oder andere Daten der Layouterstellung herauszugeben und ist durch Begleichung des Honorares nicht inbegriffen, es sei denn dies wurde schriftlich gesondert zwischen dem Auftraggeber und Josephine B. Scharrer Photographie vereinbart. Wünscht der Auftraggeber, dass Josephine B. Scharrer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich vor Auftragsvergabe zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Fotografien aus der Familienfotografie werden je nach Angebot nach Bankeingang per Datenübertragung überstellt, mit privaten Nutzungsrechten, ohne Veröffentlichung jedweder Art.

6.2
Hat Josephine B. Scharrer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Josephine B. Scharrer verändert werden.

 

§ 7. Korrekturen, Produktionsüberwachung und Belegmuster bei Produktionen für Gewerbe

7.1
Änderungswünsche des Kunden und Korrekturstufen an Fotoaufnahmen und Entwürfen sind grundsätzlich nicht im Preis enthalten, es sei denn es wurde von vornherein eine Korrekturstufe im schriftlichen Angebot vereinbart und festgelegt. Änderungswünsche des Kunden werden erneut und getrennt berechnet. Unabhängig davon ob reguläre oder extensive Photoshopretusche notwendig ist, oder Neufotografie. Die Kosten hierfür hat der Auftraggeber zu tragen. Fotos werden von mir nach meinem Ermessen bearbeitet. Änderungen darüber hinaus werden gesondert berechnet, insbesondere wenn kein Bildfehler /Aufnahmefehler vorliegt.

7.2
Der Auftraggeber legt Josephine B. Scharrer, Photographie & Grafidesign vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor. Insbesondere dann, sollten Diese nicht von Josephine B. Scharrer selbst in Druck oder Produktion gegeben werden.

7.3
Josephine B. Scharrer führt die Produktionsüberwachung durch, entscheidet nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen. Ist eine Produktionsüberwachung durch Josephine B. Scharrer nicht gewünscht, schließen der Auftraggeber und Josephine B. Scharrer darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Josephine B. Scharrer übernimmt in diesem Fall keine Haftung für Fehler, die in der Produktion sichtbar werden.

7.4
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Josephine B. Scharrer 1% aber mindestens 5 einwandfreie Muster unentgeltlich.

 

§ 8. Haftung

8.1
Josephine B. Scharrer Fotografie haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Josephine B. Scharrer Fotografie nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von Josephine B. Scharrer ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

8.2
Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

8.3
Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

8.4
Josephine B. Scharrer haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

8.5
Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von einer Woche (5 Werktage) nach Lieferung schriftlich bei Josephine B. Scharrer, Mobile Fotografie / Grafikdesign geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen und der in Rechnung gestellte Betrag wird im vollen Umfang fällig.

Stellt der Auftraggeber falsche oder unvollständige Inhaltsangaben in Wort und Bild zur Verfügung, geben Diese keinen Anlaß zur Mängelrüge. Sie sind vom Auftraggeber vor Auftragsvergabe zu melden, zu tragen und bewirken keine Wert- oder Preisminderung.

 

§ 9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

9.1
Im Rahmen des Auftrags besteht für Josephine B. Scharrer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

9.2
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Josephine B. Scharrer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

9.3
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Josephine B. Scharrer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Bärbel Scharrer im Innenverhältnis von allen Ersatzan-sprüchen Dritter frei. Für den Inhalt ist der Kunde voll verantwortlich. Bärbel Scharrer führt keine Aufträge aus, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen.

 

§ 10. Informationspflicht

10.1
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Josephine B. Scharrer alle Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, sofern sich diese als zur Erfüllung des Auftrags notwendig erweisen. Sollten diese Angaben sich im Verlauf als fehlerhaft erweisen, trägt der Auftraggeber etwaige Mehrkosten.

 

§ 11. Stillschweigepflicht

11.1
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas vereinbart ist, gelten die an Bärbel Scharrer unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Ausgenommen sind Pass- und Codewörter.

§ 12. Schlussbestimmungen

12.1
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

12.2
Gerichtsstand bei Streitigkeiten zwischen Josephine B. Scharrer und dem Auftraggeber ist Wuppertal.